Hinterbliebenengeld ist die Entschädigung für den Verlust einer Naheperson
Seit dem Jahr 2017 regelt § 844 III BGB das Hinterbliebenengeld. Vorher hatten die Obergerichte entschieden , so der Anwalt für Verkehrsrecht, dass Depressionen, Schlafstörungen, Alpträume, Seelenschmerzen, Weinkrämpfe, Gefühle des „Aus-der-Bahn-geworfen-seins“ und vorübergehende Kreislaufstörungen bis hin zu Kollaps-Belastungen keinen Schockschaden darstellen und es deshalb kein Schmerzensgeld gibt. Dies hat der BGH mit Urteil vom 06.12.2022, …
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