Kein Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Regelmäßig werden wir gefragt, ob Trunkenheitsdelikte mit dem E-Scooter ein Fahrverbot zur Folge haben . Es herrscht Unklarheit , welche Rechtsfolgen die Trunkenheitsfahrt hat . Der Anwalt für Verkehrsrecht erläutert, dass das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 24.06.2022 die Verhängung eines Fahrverbots abgelehnt hat. Das Gericht urteilt gut verständlich.
Aus einem Fehlverhalten mit einem nicht führerscheinpflichtigen Elektrokleinfahrzeug wie einem E-Scooter kann keinerlei Rückschluss darauf gezogen werden, wie sich der Angeklagte, dem die Fahrerlaubnis für führerscheinpflichtige Fahrzeuge entzogen werden soll, bei der Nutzung eines solchen führerscheinpflichtigen Fahrzeugs im Straßenverkehr verhält.
Bei Anwendung des §§ 69, 69a StGB ergäbe sich die groteske Situation, dass der Angeklagte wegen des Fehlverhaltens mit dem E-Scooter zwar kein Auto mehr fahren, aber weiterhin mit einem E-Scooter unterwegs sein dürfte. Der Anwalt für Verkehrsrecht betont, es muss immer die konkrete Verkehrssituation berücksichtigt werden.
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gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
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Zertifizierte Mediatorin