Pflichtteil Kurz erläutert

Nicht selten werden Angehörige durch den Erblasser per Testament vom Erbe ausgeschlossen. Dies bedeutet jedoch meist nicht, dass Sie als enterbte Person nichts erhalten. Im Gesetz benannte Angehörige können den sogenannten Pflichtteil einfordern . Die Pflichtteilsberechtigten haben einen Anspruch in Höhe von 50 % des gesetzlichen Erbteils.

Beabsichtigen Sie, Ihren Pflichtteil einzufordern? Zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls bieten wir Ihnen ein telefonische kostenfreie Ersteinschätzung, in der Sie Ihre Situation schildern und wir Ihnen Tipps beim Einfordern des Pflichtteils in Ihrem individuellen Fall geben.

Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch. Eine Übereignung bestimmter Nachlassgegenstände ist beim Pflichtteil demnach ausgeschlossen. Die Höhe des einforderbaren Pflichtteils ist exakt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie erhalten als Pflichtteil die Hälfte des Betrages, der Ihnen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde.

Berechtigte Angehörige
Die Pflichtteilsberechtigen sind im Gesetz geregelt.

• Kinder des Erblassers (ehelich, unehelich sowie adoptiert)
• Ehepartner des Erblassers
• Eingetragener Lebenspartner des Erblassers
• Eltern des Erblassers

Bereits bei den Eltern des Erblassers gelten gewisse Einschränkungen. Eltern sind nur pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine eigenen Abkömmlinge hatte. Auch alle anderen Verwandten, selbst nicht eheliche Lebensgefährten oder Stiefkinder, sind vom Pflichtteilsrecht ausgeschlossen.

Pflichtteil geltend machen

Pflichtteilsberechtigte müssen den ihnen zustehenden Pflichtteil aktiv geltend machen gegenüber dem oder den Erben. Als pflichtteilsberechtigte Person haben Sie dazu gem § 2314 BGB ein Auskunftsrecht gegenüber den Erben.

Verjährung des Pflichtteilsanspruch

Wenn Sie Ihren Pflichtteil einfordern, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Es gilt die regelmäßige Verjährung nach § 195 BGB. Diese beläuft sich auf einen Zeitraum von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit Ende des Jahres, in welchem der Pflichtteilsanspruch entstanden ist oder Sie von Ihrem Anspruch Kenntnis erlangten.

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilansprüche entstehen auch für Schenkungen die vom Erblasser vor dessen Tod getätigt worden sind. Aus solchen Schenkungen resultiert häufig ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch, der zusätzlich neben dem Pflichtteil besteht. Dieser Anspruch ist ggf gegenüber dem Beschenkten geltend zu machen Pflichtteil ermitteln Der Pflichtteil muss konkret ermittelt werden für jeden Nachlassgegenstand. Er muss konkret beziffert werden.

Der Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie

Im Erstgespräch zum Erbrecht können Sie Ihr Anliegen umfassend mit einem Fachanwalt für Erbrecht erörtern. Sie erhalten eine kompetente Rechtsberatung zu Ihrem individuellen Fall sowie eine anwaltliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten. Falls Sie in Ihrer Sache weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, klären wir Sie über etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten frühzeitig auf.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Ansprüchen in Ihrem Erbfall im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Für persönliche Terminabsprachen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie erreichen unsere

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gez. M. Peper
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin
Zertifizierte Mediatorin




Der Erblasser kann im Testament eine Kürzung von Vermächtnissen zur Erfüllung von Pflichtteilen verbieten

 

Der  Fachanwalt für Erbrecht wird häufig mit dem Wunsch konfrontiert, dass ein Erblasser seine Kinder nicht gleich behandeln möchte. Ein Dritter soll aber etwas zusätzlich erhalten  z.B. für die abgestimmte Organisation der Grabpflege oder für Unterstützung und Pflege .

Der Erbe möchte, dass dieser Betrag  oder der Gegenstand der Person auf jeden Fall zukommt. Er weiß nicht, dass der Erbe ohne testamentarische Verfügung dieses Vermächtnis kürzen kann.

Der Anwalt für Erbrecht erläutert ein einfaches Beispiel:

Die Witwe W hinterlässt eine Tochter T und einen Sohn S. Sie setzt  S testamentarisch zu ihrem Erben  ein. Ihre Nachbarin soll für die steige Unterstützung einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro erhalten .  Dies hat sie der Nachbarin versprochen. Der Nachlass beträgt 25.000,00 €. Der Pflichtteil der T  ist € 6.250,00. Für diesen Pflichtteil kann der Erbe anteilig das Vermächtnis der Nachbarin kürzen gemäß § 2318 Abs. 1 BGB um einen größeren Nachlass selbst zu behalten. Dies hat der Erblasser natürlich nicht gewollt.

Dieses Kürzungsrecht gilt nicht nur bei klassischen Geldvermächtnissen , sondern auch bei unteilbaren Gegenständen, Schmuckstücke, Grundstücke  oder eines Nießbrauches. In diesen Fällen erfolgt die Kürzung des Vermächtnisses in der Weise, dass der Erbe beim Vollzug des Vermächtnisses von dem begünstigten Vermächtnisnehmer einen Geldbetrag in Höhe des Kürzungsbetrages fordern kann. Ist der Vermächtnisnehmer nicht bereit, diesen Betrag zu zahlenerhält er nicht den Gegenstand .sondern  nur den entsprechend gekürzten Schätzwert .

Um eine Kürzung der Zahlung an die Nachbarin zu vermeiden, so der Fachanwalt für Erbrecht, muss  dieses Kürzungsrecht im Testament  ausdrücklich ausgeschlossen werden gemäß § 2324 BGB.

Wir raten bei der Erstellung von Testamenten, so einfach sie auch erscheinen mögen, eine juristische Beratung des Fachanwaltes für Erbrecht  in Anspruch zu nehmen , um ungewollte Ergebnisse zu vermeiden.

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Abmahnkosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vermeiden

Regelmäßig berät unser  Anwalt für Wettbewerbsrecht Mandanten bei der Abwehr von Abmahnkosten. Was müssen Sie wissen und beachten?

Nach dem Urteil des Landgerichtes Dessau Roßlau vom 11.01.2017  handelt derjenige gewerblich, der monatlich 15-25 Verkäufe tätigt und auf einer Internet-Plattform mit Hilfe einer professionell gestalteten Seite Artikel anbietet.

Wer gleichzeitig mehrere Anzeigen schaltet und / oder  gleichartige Artikel in mehreren Mengen anbietet , lässt den  Rückschluss darauf zu, dass es sich um keinen haushaltstypischen Verkauf mehr handelt, so dass der Verkäufer unter Gesamtwürdigung der vorgetragenen und erkennbaren Umstände als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist.

Der   Anwalt für Wettbewerbsrecht betont, ein solcher gewerblicher Verkäufer ist verpflichtet, die nach § 5 TMG notwendigen Pflichtangaben zum Impressum anzugeben und beim Verkauf bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern eine Widerrufsbelehrung in gesetzlich vorgeschriebener Form zu verwenden.

Wer diese Pflichten nicht erfüllt, kann abgemahnt werden gem § 13 UWG Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung.

Er trägt gem § 13 Abs 3 UWG  auch die Abmahnkosten“ (3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, kann der Abmahnende vom Abgemahnten Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.“

Der Abmahner kann zudem Erstattung von Dokumentations- und Testkaufkosten verlangen, vgl. Köhler/Bornkamm, 35. Auflage 2017, § 12 UWG, Rn. 2.123.

Diese Kosten sind auf der Grundlage des Gegenstandswertes abzurechnen. Dieser hat eine Spanne von € 5.000,00- 50.000,00.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Rechten aber auch Pflichten bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht    im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Ansprüche bei Beendigung einer Lebensgemeinschaft

Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert , trennen sich langjährige Lebensgefährten ist das oft emotional nicht anders als bei einer Scheidung. Oft sind die Lebensgefährten wirtschaftlich verflochten mit einer Firma, Haus, Kredit uvm. , es ist zu beachten, dass es kaum gesetzliche Regelungen für die Auflösung von Lebensgemeinschaften gibt. Immer wieder kommt es  deshalb zu einem bösen Erwachen.

Im Gegensatz zur Ehe ist die Lebensgemeinschaft als solche gesetzlich nicht geregelt, es gibt keine „Ehe light“.

Eine Definition der Lebensgemeinschaft sucht man im Gesetz vergeblich. Im Lauf der Zeit hat aber die Rechtsprechung gewisse Kriterien entwickelt. Gibt es eine – länger dauernde – Wohn- / Wirtschafts- / Geschlechtsgemeinschaft, spricht man im rechtlichen Sinn von einer Lebensgemeinschaft. Wobei diese drei Kriterien auch nicht starr zu jeder Zeit vorliegen müssen.

Es gibt keine „Ehe light“. Auch wenn man sehr lange Zeit in einer „eheähnlichen“ Partnerschaft, also Lebensgemeinschaft, gelebt hat, mit gemeinsamen Kindern, und eine Person sich um Haushalt und / oder Kinder gekümmert hat, wird das Eherecht nicht herangezogen. Es gibt nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft keinen Unterhaltsanspruch. „Gemeinsames“ Vermögen wird auch nicht geteilt, beziehungsweise gibt es keinen Ausgleich, wenn ein Partner sein Vermögen gespart und der andere alles gezahlt hat. Es gibt keinen Aufteilungsanspruch wie nach einer Ehe. Jede Person bleibt Eigentümerin ihres eigenen Vermögens nach Auflösung der Partnerschaft.

Was ist wenn  man sich gegenseitig im Rahmen einer Lebensgemeinschaft finanziell unterstützt oder sich in schwierigen Zeiten mit Geld  aushilft. Nach einer Trennung gehen die Wahrnehmungen immer wieder auseinander, ob geflossenes Geld wirklich zurückgegeben werden muss. Gestritten wird, so der Anwalt für Scheidung, ob das Geld verliehen oder geschenkt wurde.

Bei einem Darlehen wird einer Person Geld zur freien Verfügung überlassen, und diese verpflichtet sich, nach vereinbarter Zeit die gleiche Menge zurückzugeben. Wenn es sich also um ein gewährtes Darlehen handelt, besteht ein Rückforderungsanspruch. Wichtig ist aber, dass man beweisen kann, dass es wirklich ein Darlehen und nicht etwa ein Geschenk oder geleistete Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung waren. Es ist daher jedenfalls ratsam, insbesondere bei größeren Summen, einen schriftlichen Darlehensvertrag abzuschließen, aus dem auch hervorgeht, wann das Geld zurückbezahlt werden muss.

Während einer Lebensgemeinschaft getätigte laufende Aufwendungen für das gemeinsame Leben, die gemeinsame Wohnung oder zum Beispiel für die Anschaffung von Dingen, die zum sofortigen Verbrauch bestimmt sind, können nach Ende einer Lebensgemeinschaft nicht mehr zurückgefordert werden. Hat man also beispielsweise häufiger den Lebensmittel eingekauft, das Auto versichert und getankt, Kino und Restaurant bezahlt, die Miete oder Kreditrate überwiesen , den  Urlaub finanziert, kann man grundsätzlich nichts zurück fordern.

Anders kann es aber bei außergewöhnlichen Zuwendungen sein (zum Beispiel Investitionen für Erwerb oder Errichtung eines Hauses), die für den anderen Lebensgefährten erkennbar in der Erwartung des Fortbestands der Lebensgemeinschaft gemacht werden. Solche Zuwendungen sind bei Zweckverfehlung möglicherweise rückforderbar.

Es gibt auch keinen Ausgleich,  wenn man jahrelang den Haushalt geführt hat.

Der Anwalt für Familienrecht berät. Leistungen im Rahmen einer Lebensgemeinschaft werden im Allgemeinen unentgeltlich erbracht . Dienstleistungen zwischen Familienangehörigen, aber auch unter Lebensgefährten sind im Zweifel nicht zu vergüten. Das gilt für Putz-, Haushalts und Gartentätigkeiten. Die Rechtsprechung ist also bei der Zuerkennung von Entgeltsansprüchen für derartige Leistungen nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft sehr zurückhaltend. Ausnahmen gelten , wenn ein Dienstvertrag abgeschlossen wurde, was in der Lebensgemeinschaft fast nie vorkommt.

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Der Umgangsberechtigte muss sich um Fremdbetreuung des Kindes kümmern, wenn er verhindert ist.

Immer wieder hören wir von Mandanten, dass der umgangsberechtigte andere Elternteil den Umgang wegen eigener Verhinderung kurzfristig absagt. Dies müssen Sie nicht hinnehmen.

Das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 18.1.2024  hierzu aktuell entschieden.  Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge dient der Umgang auch zur Verteilung der Betreuungslast zwischen den Elternteilen. Für eine konkrete gerichtliche Umgangsregelung ist es ausreichend, dass der angeordnete Umgang praktikabel ist und regelmäßig ausgeübt werden kann.

Dem umgangsberechtigten Elternteil ist es bei erweiterten Umgängen zuzumuten, das Kind an einzelnen Terminen teilweise fremdbetreuen zu lassen . Wird der Umgang nicht wahrgenommen, so der Anwalt für Sorgerecht, kann ein Ordnungsgeld beantragt werden.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren familienrechtlichen Fragen, zur Gestaltung einer Umgangsvereinbarung, Sorgevollmacht, Düsseldorfer Tabelle, Scheidungsfolgenvereinbarung u.a. im Detail zu beraten – bundesweit ! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine Mail.

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Beweislast für die Unwirksamkeit eines Ehevertrages

Immer wieder hören wir von Mandanten, dass Sie bei Abschluss eines Ehevertrages betrogen wurden.

Grundsätzlich trifft die Darlegungs- und Feststellungslast den Ehegatten, der sich auf die Unwirksamkeit eines Ehevertrags beruft.

Der Fachanwalt für Scheidungen erläutert, das OLG Brandenburg hat hierzu 2023 aktuell entschieden und hilft dem unterlegenen Vertragspartner.

Das OLG Brandenburg hat dies nun dahingehend konkretisiert, dass der Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären ist, wenn objektive Anhaltspunkte für die Unwirksamkeit des Vertrags aktenkundig sind . Hiervon geht das Gericht z.B.  bei folgenden Anhaltspunkten aus:

  • Globalverzicht,
  • Migrationshintergrund,
  • wirtschaftliche Unterlegenheit
  • fortgeschrittene Schwangerschaft des belasteten Ehegatten bei Abschluss des Vertrags.

Diese Anhaltspunkte müssen, so der Fachanwalt für Familienrecht, dem Gericht aber klar dargestellt werden.

Die Überprüfung des Ehevertrages erfolgt mit Zwischenfeststellungsantrag erläutert der Anwalt für Ehescheidung.

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Kein Unterhaltsanspruch wenn kein Sonderbedarf vorliegt

Regelmäßig sollen Väter neben dem Unterhalt weitere Zahlungen leisten. Es herrscht Unklarheit , was gefordert werden kann. Der Fachanwalt für Familienrecht erläutert, dass Oberlandesgerichte  und der BGH  eine Zahlungspflicht für viele verschiedene Forderungen abgelehnt haben, z.B.:

Musikinstrument
Hier kann das Kind unter Umständen darauf verwiesen werden, so BGH NJWE-FER 2001, das Instrument zu mieten oder in der Musikschule zu üben.

Kindergarten/Hort.
Sonderbedarf wird hier  vom BGH mit Urteil 2009 unter Hinweis auf Regelmäßigkeit verneint und Mehrbedarf angenommen, weil die Kosten in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten sind.

Kinderzimmereinrichtung.
Eine hinreichende Vorhersehbarkeit – mit der Folge, dass kein Sonderbedarf anzunehmen ist – kann dann bejaht werden, OLG Koblenz FamRZ 1982, wenn die baldige Notwendigkeit einer Veränderung der Zimmereinrichtung bei Schaffung des Ausgangstitels feststeht.

Urlaub, Jugendfreizeit
Hier wird Sonderbedarf von der Rechtsprechung , z.B. OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 1989, abgelehnt und auf die Absicherung durch den laufenden Unterhalt verwiesen.

Kommunion/Konfirmation.
Der BGH lehnt  mit Urteil von 2006 die damit verbundenen Kosten als Sonderbedarf ab mit der Begründung, sie sein mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen .

Auslandsstudium
Ist von einem längeren Studienaufenthalt auszugehen, wird , so OLG Hamm NJW 1994, Sonderbedarf zu verneinen und Mehrbedarf anzunehmen sein.

Klassenfahrten
Im Regelfall ist hier ein Sonderbedarf zu verneinen, so BGH NJW 2006,  mit der Begründung der Vorhersehbarkeit und der fehlenden außergewöhnlichen Höhe.

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Kein Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Regelmäßig werden wir gefragt, ob Trunkenheitsdelikte mit dem E-Scooter ein Fahrverbot zur Folge haben . Es herrscht Unklarheit , welche Rechtsfolgen die Trunkenheitsfahrt hat . Der Anwalt für Verkehrsrecht  erläutert, dass  das Landgericht Leipzig  mit Urteil vom 24.06.2022 die Verhängung eines Fahrverbots abgelehnt hat. Das Gericht urteilt gut verständlich.

Aus einem Fehlverhalten mit einem nicht führerscheinpflichtigen Elektrokleinfahrzeug wie einem E-Scooter kann keinerlei Rückschluss darauf gezogen werden, wie sich der Angeklagte, dem die Fahrerlaubnis für führerscheinpflichtige Fahrzeuge entzogen werden soll, bei der Nutzung eines solchen führerscheinpflichtigen Fahrzeugs im Straßenverkehr verhält.

Bei Anwendung des §§ 69, 69a StGB ergäbe sich die groteske Situation, dass der Angeklagte wegen des Fehlverhaltens mit dem E-Scooter zwar kein Auto mehr fahren, aber weiterhin mit einem E-Scooter unterwegs sein dürfte. Der Anwalt für Verkehrsrecht  betont, es muss immer die konkrete Verkehrssituation berücksichtigt werden.

Wir schlagen vor, Sie zu Ihren konkreten Rechten in einem OWI –  oder Verkehrsstrafverfahren   im Detail zu beraten täglich bis 22 Uhr – bundesweit! Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Das Erbe in der kinderlosen Ehe

Der kinderlose Erblasser muss, wenn er sein Vermögen werthaltig  und steuergünstig weiter geben will erbrechtliche und steuerliche Aspekte beachten.

Die kinderlosen Ehegatten wollen  sich in aller Regel gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Es stellt sich die Frage, ob man diese Erbeinsetzung zu beider Lebzeiten vielleicht noch einmal etwas ändern will, zB. im Fall der Insolvenz oder der Pflegebedürftigkeit.

Gemäß der gesetzlichen Erbfolge gehört zu den Erben des kinderlosen Erblassers der überlebende Ehegatte die Eltern des Erblassers und deren Kinder , die Geschwister. Um zu vermeiden, dass der überlebende Ehegatte einen Teil des Nachlasses an die möglicherweise unbekannten Verwandten, zB. Cousins (Abkömmlinge der Urgroßeltern) abtreten muss, empfiehlt es sich insbesondere in einer kinderlosen Ehe, ein Testament zu errichten.

Kinderlose Ehegatten, die sich  wechselseitig zu Erben einsetzen, müssen auch immer das Pflichtteilsrecht ihrer Eltern im Auge behalten, § 2303 Abs. 2 BGB. Wir empfehlen den Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages mit den eigenen Eltern.

Meistens möchten unsere kinderlosen Mandanten Nichten oder Neffen als Schlusserben benennen. Hier ist die Steuerlast zu beachten. Der Freibetrag beträgt derzeit noch  € 20.000,00 bei einem Eingangssteuersatz von 15% Erbschaftssteuer. Fachanwältin für Erbrecht, Frau Marion Peper empfiehlt  zur Steuervermeidung Vermächtnisse zu gestalten.

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Änderung des Arbeitszeugnisses – Streichung der Dankes- und Wunschformel

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Versäumnisurteil vom 06.06.2023 – 9 AZR 272/22 hierzu entschieden.

Weder § 109 I 3 GewO noch § 241 II BGB verpflichten den Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu erteilen, das mit einer sogenannten Dankes- und Wunschformel endet.

Verlangt ein Arbeitnehmer zu Recht von dem Arbeitgeber, das ihm erteilte Zeugnis abzuändern, darf der Arbeitgeber dies nur dann zum Anlass nehmen, den Zeugnisinhalt zulasten des Arbeitnehmers zu ändern, wenn sachliche Gründe ein Abweichen als angemessen erscheinen lassen. Andernfalls verstößt er gegen das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot. Dies betrifft auch die sogenannte Dankes- und Wunschformel.

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